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Überprüfung innerhalb von 6 Monaten

Bei jeder Installationsänderung und Neuinstallation ist vor der Übergabe an den Eigentümer eine Abnahmekontrolle zu machen.
Bei Objekten mit unter 20 jähriger Kontrollperiode muss die Installation nebst der Erstprüfung durch den Elektroinstallateur zusätzlich durch ein unabhängiges Kontrollorgan (IHS Inhouse Systems) innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung überprüft werden.

» Kontrollperioden [27 KB]