Gemäss Artikel 33 der NIV ist die Netzbetreiberin verpflichtet, die eingereichten Sicherheitsnachweise stichprobenweise auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Vorteile für Installateur und Eigentümer
Erfahrungen bei den Stichprobenkontrollen haben gezeigt, dass sich trotz gewissenhafter Ausführung der Elektroinstallationen da und dort immer wieder (die gleichen) kleine Fehler einschleichen.
Der Elektroinstallateur kann diese Fehler korrigieren und in Zukunft mit gutem gewissen Mängelfreie Installationen an die Auftraggeber übergeben.
Der Eigentümer hat die Gewissheit, dass er vom Elektroinstallateur eine einwandfreie und sichere Elektroinstallation erhalten hat.
