Stichprobenkontrollen |
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Gemäss Artikel 33 der NIV ist die Netzbetreiberin verpflichtet, die eingereichten Sicherheitsnachweise stichprobenweise auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. |
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Vorteile für Installateur und Eigentümer
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Erfahrungen bei den Stichprobenkontrollen haben gezeigt, dass sich trotz gewissenhafter Ausführung der Elektroinstallationen da und dort immer wieder (die gleichen) kleine Fehler einschleichen. |
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